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Neues Datenschutzgesetz




Das überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es stärkt den Schutz persönlicher Daten in unserer digitalisierten Welt. Für Unternehmen bringt dies nicht nur neue Richtlinien mit sich, sondern auch erweiterte Transparenzpflichten. Zuwiderhandlungen können erhebliche Strafen bis zu CHF 250'000.00 nach sich ziehen.


Das neue DSG legt einen besonderen Fokus auf den Schutz natürlicher Personen und rückt damit näher an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU heran. Dies hat besondere Relevanz für Datenverarbeitungsprozesse, die Auswirkungen auf die EU haben. So ist die Übertragung von Daten nur in Länder erlaubt, die laut dem Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein angemessenes Datenschutzniveau bieten.

Unternehmen sind nun gefordert, transparenter zu handeln: Sie müssen Betroffene detailliert über Datenbeschaffung, Verwendung und Übermittlung informieren. Dazu zählt auch die Pflicht, über die Speicherung von Daten im Ausland und das Datenschutzniveau des jeweiligen Landes aufzuklären. Ebenso ist die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Datenverarbeitungsprozesse sind zu dokumentieren und in bestimmten Fällen müssen Datenschutz-Folgeabschätzungen vorgenommen werden.


Es ist dringend ratsam für Unternehmen, diese Änderungen sorgfältig auf den eigenen Betrieb hin zu überprüfen und nötige Anpassungen zügig umzusetzen, sofern dies noch nicht geschehen ist.


Weiterführende Informationen:


- Offizielle Meldung des EDÖBs:

https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/grundlagen/ndsg.html

- Vereinfachte Beschreibung der Anforderungen:

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/fakten-trends/digitalisierung/datenschutz/neues-datenschutzgesetz-rev-dsg.html

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